10. Januar 2026

DSG und Datenschutz für KMU

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz gilt seit September 2023. Es betrifft nicht nur Konzerne. Wer Personendaten bearbeitet – Kundinnen, Mitarbeitende, Mandanten, Patientinnen – hat Pflichten bei Information, Sicherheit und Rechenschaft.

Was KMU oft unterschätzen

Datenschutz ist keine einmalige Erklärung auf der Website. Er zeigt sich darin, wo Daten liegen, wer zugreifen darf, wie lange sie bleiben und was bei einem Vorfall geschieht. IT-Systeme, die das nicht abbilden, machen aus einer rechtlichen Pflicht ein betriebliches Risiko.

Technik und Organisation gehören zusammen

Eine Private Business Cloud in der Schweiz ist ein Beitrag zu Standort und Kontrolle. Sie ersetzt nicht Verzeichnisse, Auftragsverarbeitungsverträge oder Schulung. SysIT-Heinzmann richtet Systeme so ein, dass Zugänge eng, nachvollziehbar und widerrufbar sind. Die organisatorischen Massnahmen bleiben beim Kunden.

Keine Stempelgarantie

Wir versprechen keinen pauschalen Nachweis «DSG-konform». Wir versprechen nachvollziehbare Systeme, dokumentierte Rechte und eine Betreuung, die Sicherheitsupdates und Datensicherung ernst nimmt. Rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört zum Anwalt oder zur Datenschutzberatung des Betriebs.

Wenn Sie unsicher sind

Eine Anfrage über das Kontaktformular ist der richtige Einstieg. Wir beschreiben, was die IT leisten kann – und wo Ihre Mitwirkung nötig bleibt.

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