3. Juni 2026

Zwei-Faktor-Authentifizierung im Betrieb

Viele KMU sichern die Bürotür, nicht aber die Konten, über die Mandantenakten, Patienteninformationen oder Geschäftsmail laufen. Ein starkes Passwort ist notwendig. Es ist nicht hinreichend.

Ein Login, ein zweiter Faktor

Zentrale Identität bedeutet: Mitarbeitende melden sich einmal an – für Dateien, E-Mail und Fernzugriff. Dieselbe Identität trägt den zweiten Faktor. So entsteht kein Flickenteppich aus Ausnahmen («nur fürs VPN», «Mail ohne App»).

Pflicht, nicht Empfehlung

In unserem Standard ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend. Wer sie abwählt, schwächt genau die Stelle, die Angreifer zuerst prüfen. Ausnahmen gehören nicht ins Tagesgeschäft; sie gehören, falls überhaupt, schriftlich begründet in die Offerte.

Was der Betrieb tun muss

Technik allein genügt nicht. Verlorene Telefone, ausgeschiedene Mitarbeitende und geteilte Konten sind Organisationsfragen. Wir richten den Zugang ein und betreuen ihn. Die Verantwortung für Personen und Geräte bleibt beim Kunden – nachvollziehbar und dokumentiert.

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